Am 24. mer eine uberarbeitete Fassung der Hamotherapierichtlinie veroffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhohtem HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Die neue Version lost das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Mannern jedoch nicht und stigmatisiert weiterhin.
Seit Jahren wird daruber diskutiert, wer von der Blutspende ausgeschlossen werden darf, damit das Risiko einer Ubertragung von HIV und anderen Infektionen minimiert wird. Schwule und andere Manner, die Sex mit Mannern haben (MSM), durften lange Zeit uberhaupt nicht spenden. Seit 2017 galten neue Richtlinien: Demnach durften MSM Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten. Diese Regelung schloss weiterhin die allermeisten MSM aus. Auch diese Regelung war diskriminierend und hatte keine wissenschaftliche Grundlage. Am 24. wurde nun eine uberarbeitete Fassung der Hamotherapierichtlinie veroffentlicht. Demnach durfen auch schwule und bisexuelle Manner Blut spenden, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Mannern au?erhalb solcher Beziehungen fuhren fortan zu einem Ausschluss fur vier Monate, statt wie bisher fur ein Jahr. Beim Sexualverkehr zwischen Mannern und Frauen fuhren nur “haufig wechselnde Partner/Partnerinnen” zum Ausschluss. Auch diese Regelung lost das Problem der Diskriminierung leider nicht. (Siehe auch Pressemitteilung vom 24.9.2021)
Hintergrund
Blutspenden werden vor der Verwendung auf HIV und andere Infektionen untersucht. Da die entsprechenden Erreger (beziehungsweise Antikorper dagegen) aber immer erst nach einer gewissen Zeit nachweisbar sind, die vom Testverfahren abhangt („diagnostisches Fenster“), konnen dabei Infektionen ubersehen werden. Darum werden potenzielle Spender*innen zusatzlich nach ihrem infektionsrelevanten Verhalten befragt, also zum Beispiel nach sexuellen Kontakten unter Mannern. Menschen mit erhohtem Risiko einer unerkannten Infektion sollen so ausgeschlossen werden.
Manner, die Sex mit Mannern haben, sind in Deutschland nach wie vor die am starksten von HIV betroffene Gruppe, haben also statistisch ein hoheres Risiko, sich mit HIV zu infizieren. Das individuelle Risiko ist dabei naturlich verschieden, ist jedoch leider in Befragungen nicht zuverlassig feststellbar. Der Ausschluss dient also einerseits der Sicherheit der Spenden. Andererseits schlie?t das bisherige Verfahren Manner, die Sex mit Mannern haben, viel zu pauschal aus.
Zielsetzung
Ziel muss eine Regelung sein, die die hohe Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland aufrechterhalt, gleichzeitig aber niemanden unnotig zuruckweist. Der Europaische Gerichtshof urteilte 2015: Ein Ausschluss besonders stark von HIV betroffener Gruppen kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich Ubertragungsrisiken nicht auf anderen Wegen reduzieren lassen. Diese Wege konnten in verbesserten Testverfahren oder einer vollig neuen Weise der Risikoeinschatzung liegen, in der zum Beispiel sexuelle Praktiken eine Rolle spielen und nicht das Geschlecht der Partner*innen.
In England gelten zum Beispiel neuerdings drei Kriterien. Ausgeschlossen beziehungsweise zuruckgestellt wird, wer 1.) im Jahr vor der Spende eine bakterielle Geschlechtskrankheit gehabt hat, 2.) beim Sex Drogen konsumiert hat (mit Ausnahme von Cannabis und Viagra) oder 3.) mit einem*einer neuen Partner*in Analverkehr hatte.
Neuregelung
Die federfuhrende Bundesarztekammer und andere zustandige Organisationen und Institutionen, darunter das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium, haben Ende Mai 2021 ein umfangreiches Papier zum Thema veroffentlicht. Titel: „Blutspende von Personen mit sexuellen Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft“. Darin wurde auch die Neuregelung skizziert, die nun in Kraft getreten ist.
- Wer in einer auf Dauer angelegten, monogamen https://besthookupwebsites.org/de/mousemingle-review/ Beziehung lebt, soll kunftig spenden durfen – egal, ob es sich um eine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Beziehung handelt.
- Manner werden ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten vier Monate Sex mit einem Mann hatten, der nicht ihr fester Partner war. Auch bei neuen Partnerschaften durfen sie nicht spenden.
- Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit haufig wechselnden Partnern/Partnerinnen,
- Sexualverkehr einer Transperson mit haufig wechselnden Partnern/Partnerinnen,
- Sexualverkehr zwischen Mannern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner,
- Sexarbeit, Sexualverkehr mit einer Person mit einer der vorgenannten Verhaltensweisen,
- Sexualverkehr mit einer Person, die mit HBV, HCV oder HIV infiziert ist,
Ausgeschlossen sind auch Menschen, die eine HIV-Prophylaxe PrEP eingenommen haben, sowie Menschen, die sich langer als sechs Monate in einem Gebiet aufgehalten haben, wo HIV, HBV und HCV „vergleichsweise stark“ vorkommen.
Eine Spende ist jeweils erst vier Monate nach dem genannten Verhalten beziehungsweise Ereignis moglich. Dies wird mit dem diagnostischen Fenster begrundet.
Es ist begru?enswert, dass die neue Regelung den fast pauschalen Ausschluss von Mannern, die Sex mit Mannern haben, aufgibt und dass in Zukunft offenbar nicht pauschale Risikozuschreibungen, sondern reale Moglichkeiten einer unerkannten HIV-Infektion eine gro?ere Rolle spielen sollen.
- Das Kriterium „Monogamie“ ist zumindest fraglich. Menschen konnen meist nur uber ihr eigenes sexuelles Verhalten verlassliche Aussagen machen. Monogamie ist in unserer Gesellschaft vielleicht einer der haufigsten Irrtumer. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert dieses Kriterium?
- Die Regelung ist teils schwammig formuliert: Was bedeutet zum Beispiel „haufig wechselnde Partner/Partnerinnen“? Wer entscheidet daruber?
Das der neuen Regelung zugrunde liegende Papier operiert zudem mit den stigmatisierenden Begriffen „sexuelles Risikoverhalten“ und „Risikogruppen“. Menschen, die bestimmten Gruppen angehoren oder ihre Sexualitat auf eine bestimmte Weise ausleben, werden mit diesem Etikett sprachlich zum „Risiko“ gemacht. Das ist nach 40 Jahren Emanzipationsarbeit ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Gruppen.
Die Autor*innen sprechen au?erdem von „auf Dauer angelegten Beziehungen“, meinen aber monogame. Dass gerade schwule Manner oft in sehr stabilen offenen Beziehungen leben, ist ihnen womoglich entgangen.
Ausblick
Die neue Regelung und die unbefriedigenden Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das bisherige Verfahren keine breit akzeptierte Losung hervorzubringen vermag. Es fehlt an den Perspektiven der Menschen, die von der Regelung in besonderer Weise betroffen sind, und entsprechende Kenntnisse uber ihre Lebenswelten und Verhaltensweisen. Es mangelt zudem an Wissen und Sensibilitat bezuglich angemessener Formulierungen. Warum beziehen die verantwortlichen Organisationen und Gremien nicht weitere Fachleute aus anderen Disziplinen und uber kompetente (Selbsthilfe-) Verbande die Menschen ein, um die es geht? Ihre vielfaltigen Expertisen sind hier unverzichtbar.
England hat diesbezuglich ein gutes Beispiel gegeben. Im interdisziplinaren Steering-Komitee FAIR (For the Assesment of individualised Risk) kamen neben den medizinischen Fachgesellschaften auch Psycholog*innen und Verbande der Selbsthilfe zusammen.